ELENA ab 01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, einen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) an die ZSS (Zentrale Speicherstelle ) zu übermitteln. Die Zentrale Speicherstelle erhebt „die vom Arbeitgeber nach § 97 Abs. 1 in verschlüsselter Form übermittelten Daten. Sie darf diese Daten nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.“
Bei diesem Verfahren müssen zusätzliche Daten übermittelt werden, die zuvor nicht in den Stamm- und Abrechnungsdaten von INTEGRA Lohn/Gehalt zur Verfügung standen. Aus diesem Grund sind einige Stammdaten hinzugekommen, die einmalig gepflegt werden müssen. Es ist so, dass es im Laufe der Zeit noch zusätzliche Erweiterungen geben wird, bis die Daten für alle angedachten Bescheinigungen bei der ZSS zur Verfügung stehen werden.
Daher besteht die Notwendigkeit, nach erfolgtem Jahresupdate für 2010, diese zusätzlichen Informationen zu hinterlegen. Leider sind dazu viele sehr spezifische Anpassungen und Erweiterungen in den Stammdaten seitens des Anwenders notwendig, die einer gewissen Erklärung bedürfen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an unserem Seminar am 12. oder 14. 01.2010 zu teilzunehmen. Aus der Agenda dieses Seminars können Sie entnehmen, welche Punkte vorrangig angesprochen werden.
Wartungsgebühren ab 01.01.2010
Die Programmerweiterungen und die Lizenzgebühren für die Datenaustauschsoftware übernehmen wir im Rahmen des Wartungsvertrages.
Durch die neuen Verfahren fallen jedoch Wartungsgebühren für die Datenaustauschsoftware und ein wesentlich höherer Wartungsaufwand an.
15.12.09


