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Sicherheitsauthentifizierung von Lohnsteuerbescheinigungen

Zurzeit verschicken die Finanzbehörden Rundschreiben an alle Firmen, die Lohnsteuerbescheinigungen erstellen müssen. Diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass ab spätestens 01.01.2009 nur noch authentifizierte Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt werden können (§6 StDÜV). In diesem Anschreiben werden Sie aufgefordert, unabhängig von der eingesetzten Software, sich für eine einmalige Registrierung im Elster Online-Portal anzumelden.

Das Problem besteht allerdings darin, dass nach erfolgter Anmeldung die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen nur noch authentifiziert erfolgen kann.  Wir werden Ihnen daher im Laufe dieses Herbstes einen neuen Lohn-Programmstand zur Verfügung stellen, mit dem die authentifizierte Erstellung dieser Bescheinigungen möglich ist. Durch diesen Zeitpunkt ist gewährleistet, dass es nicht zu den organisatorischen bzw. technischen Schwierigkeiten kommt, die in dem Anschreiben erwähnt werden. Erst mit diesem neuen Programmstand sollten Sie sich registrieren. Sie bekommen von uns dann auch genaue Informationen darüber, welche Formen der Registrierung es gibt und wie Sie diese über das Programm nutzen können.

Noch ein Wort zu unserem letzten Update im Juli. Leider ist uns bei einer Performancesteigerung beim Aufbau des Lohnjournals ein Fehler unterlaufen. Der Originaldruck des Lohnjournals und der Wiederholungsdruck sind nach wie vor fehlerfrei, lediglich beim Zwischendruck über mehrere Monate treten Fehler auf. Falls Sie einen korrigierten Programmstand benötigen, können Sie ihn unter  lohn(at)orga-soft.de  bzw. unter der bekannten Hotline-Nr. anfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lohn-Team

Hotline                   06131 / 9733-37

Fax                        06131 / 9733-89

E-Mail                    lohn(at)orga-soft.de

Web                      www.orga-soft.de

 

20.08.08