Mehrwertsteuer-Paket: Neuregelungen 2010
Im Jahressteuergesetz 2009 hat der deutsche Gesetzgeber zwei EG-Richtlinien des sog. Mehrwertsteuer-Pakets in nationales Recht umgesetzt. Auch wenn die Neuregelungen erst ab dem 1.1.2010 gelten, besteht schon jetzt Handlungsbedarf. Wichtig sind die Neuregelungen insbesondere für Unternehmer, die sonstige Leistungen (Dienstleistungen) an im Ausland ansässige Unternehmen erbringen oder von diesen beziehen.
Neue Regeln zum Leistungsort bei Dienstleistungen
Besonders wichtig wird ab dem 1.1.2010 die Unterscheidung von Umsätzen an andere Unternehmer (B2B-Umsätze) und Umsätzen an Privatpersonen (B2C-Umsätze). Während für den B2C-Bereich überwiegend die alten Regeln weiter gelten, gilt für B2B-Dienstleistungen die neue Grundregel, dass die Leistung dort ausgeführt wird, wo der Leistungsempfänger ansässig ist oder seine Betriebsstätte hat, soweit die Leistung an diese erbracht wird. Bisher galt diese Regel, auch bekannt als sog. Empfängerortsprinzip, nur für bestimmte, im UStG katalogmäßig aufgelistete Dienstleistungen (z.B. Beratung).
Von der neuen Grundregel gibt es nur noch wenige Ausnahmen. Z.B. bleibt es bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück weiterhin beim Belegenheitsort des Grundstücks, bei sonstigen Leistungen im Bereich Kunst, Kultur, Unterricht, Unterhaltung oder Sport sowie bei Restaurationsleistungen bei dem Ort, an dem die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird.
Für die Frage, ob es sich bei dem Geschäftspartner um einen Unternehmer handelt oder nicht, hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) Indizwirkung. Bei außerhalb der EU ansässigen Unternehmern ist u.U. eine gesonderte Nachfrage erforderlich.
Werden Dienstleistungen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer erbracht und unterliegen dem Empfängerortsprinzip, so ist in der Rechnung die ausländische USt-Id-Nr. des Abnehmers anzugeben. Die Umsatzsteuer darf hingegen in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden, da der Leistungsempfänger im Ausland die Umsatzsteuer nach dem sog. Reverse Charge Verfahren (analog § 13b UStG) melden und abführen muss. Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist hinzuweisen (z.B. „Recipient is liable for VAT under the reverse charge mechanism.“).
Darüber hinaus muss der Unternehmer ab 2010 nicht nur für innergemeinschaftliche Lieferungen eine Zusammenfassende Meldung abgeben, sondern auch für die dem Empfängerortsprinzip unterliegenden Dienstleistungen, die im Ausland besteuert werden. Dabei sind die Bemessungsgrundlagen je USt-Id-Nr. anzugeben.
Wie kann ich unser Unternehmen darauf vorbereiten.
1. Welche Kunden sind betroffen?
Sollten Sie keine Kunden im Ausland haben, betrifft Sie die
Gesetzesänderung zum Thema Empfängerortsprinzip nicht.
Betroffen sind nur Unternehmen, die Dienstleistung im Ausland
erbringen!
2. Unser Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Ausland!
Dann sind Sie von der Neuregelung betroffen. Wenden Sie sich bitte
per Email an die Adresse fibu@orga-soft.de mit folgendem Inhalt:
a. Betreff: Empfängerortprinzip
b. Firma
c. Ansprechpartner
d. Telefonnummer
e. Terminvorschläge (2-3) für die Einspielung des Updates
Wir werden Sie dann in unserer Updateplanung automatisch berücksichtigen und einen entsprechenden Termin vereinbaren.
3. Was muss ich sonst noch berücksichtigen / kann ich bereits
vorbereiten?
a. Fragen Sie schon jetzt die USt-Id-Nrn. Ihrer im EU-Ausland
ansässigen Geschäftspartner ab.
b. Pflegen Sie die abgefragten USt-Id-Nummern in Ihr ERP
System ein.
c. Sind Ihre Ausgangsrechnungen bereits an die neue Vorgehensweise
angepasst?
d. Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre EDV-technischen Möglichkeiten zum
Erstellen der neuen Zusammenfassenden Meldung für
Dienstleistungen!
e. Für Dienstleistungen im Ausland sind neue Sachkonten
anzulegen. Ordnen Sie diesen neuen Sachkonten separate
Steuercodes, welche ebenfalls neu anzulegen sind, zu.
Schulungen zum Jahreswechsel 2009/2010
Nutzen Sie die Gelegenheit mit unseren Experten aus dem Rechnungswesen gemeinsam das Thema Jahreswechsel 2009/2010 zu besprechen und lassen Sie sich Tipps und Tricks zur effizienteren Bearbeitung zeigen.
15.12.09

